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Investition + Erstattung 

für meine Gesundheit

Minzblätter

Bei vielen Erkrankungen kann ein sehr guter Ernährungszustand Krankheitsverläufe positiv zu beeinflussen. Eine für Sie günstige Ernährungsumstellung kann Sie dabei unterstützen, evtl. Medikamentendosen zu senken oder die Einnahme ganz zu verhindern und oder Komplikationen zu vermeiden. Ziele der Ernährungsberatung sind, das allgemeine Wohlbefinden zu verbessern, das eigene Ernährungsverhalten zu optimieren, sofern vorhanden - Einfluss auf die Grunderkrankungen zu nehmen, Beschwerden zu lindern, einer Verschlechterung vorzubeugen oder die Heilung einer Krankheit zu unterstützen.

 

Profitiere von einer zertifizierten, wertschätzenden Begleitung,

ganzheitlich ausgerichtet auf deine Bedürfnisse.

VDD Sarah Mörstedt Diätassistentin VDD Logo
Positive achtsame Ernährungsumstellung
Positive achtsame Ernährungsumstellung

Deine Gesundheit liegt mir am Herzen!

Erstkontaktaufnahme - per Kontaktformular / E-mail / Telefon - Ich freue mich über die Kontaktaufnahme!

Kostenerstattung durch meine Krankenkasse beantragen - So geht`s

 

Unverbindlich informieren: Kontaktformular sarah-moerstedt@web.de / per WhatsApp-Nr. schreiben /anrufen: 071819379055

Für Ernährungstherapie nach § 43 SGBV - Beratung bei Erkrankungen unterschiedlicher Art, erhöhten/ erniedrigten Blutwerten, Mangelernährung unterschiedlicher Art etc.:

  1. Kostenvoranschlag und ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung herunterladen, ausdrucken.

  2. Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung einholen

  3. Kostenerstattung bei der Krankenkasse vor der Beratung beantragen: ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung abfotografieren/kopieren (behalte das Original) & gemeinsam mit dem Kostenvoranschlag an deine Krankenkasse per Mail zusenden /per Mail senden

  4. Krankenkasse anrufen & nach dem Zuschuss für die Beratung erkundigen, damit du weißt wie hoch dein Eigenanteil ausfällt 

  5. Termin vereinbaren & Beratung erhalten (Vor Ort, telefonisch oder Online)

  6. Rechnung der erfolgten Termine begleichen - Die Praxis kann nicht mit den Krankenkassen direkt abrechnen

  7. Rechnung bei der Kasse einreichen - Rückerstattung über den genannten Betrag erhalten

Für Ernährungsberatung nach § 20 SGBV (präventive Beratung ohne Erkrankungen, Beschwerden)

Hier ist keine ärztliche Bescheinigung nötig! Ein Zuschuss ist auch hier möglich im Rahmen eines zertifizierten Kurskonzepts.

Sie können eine individuelle Beratung mit Kostenzuschuss erhalten. Die Höhe des Zuschusses für einen Präventionskurs kannst du bei deiner Kasse erfragen. Diese Zuschüsse sind unterschiedlich hoch, manche Kassen zahlen 75 Euro z. Bsp. für einen Kurs 2 x pro Jahr, andere Kassen hingegen bis zu 600 Euro je Kurs (=1200 Euro / Jahr für 2 Kurse).

Zur Kostenerstattung:

Eine Kostenerstattung durch die Krankenkasse erfolgt in der Regel nach durchgeführter Behandlung & bereits erfolgter Bezahlung.

Die Beratung ist zusätzlich als außergewöhnliche Belastung von Ihrer Steuer absetzbar. 

Let`s Go - Unser 1. Beratungstermin zur ernährungspsychologischen Beratung vor Ort, telefonisch oder Online

Möchtest du ein Heißgetränk? Gerne bereite ich zum Termin einen heißen Tee, einen Espresso, Latte Macchiato, Cappuchino oder Kaffee zu. Bitte bringe zum 1. Termin deine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung (sofern du eine hast) für die Beratung mit, falls vorhanden gerne auch ärztliche. Befunde, Blutuntersuchungen, Medikamentenplan, Tests auf Nahrungsmittelunverträglichkeiten, Ergebnisse von gastroenterologischen Untersuchungen oder Ernährungsprotokolle etc. mit.

 

Ich freue mich auf Dich!

"Es kommt darauf an, den Körper mit der Seele

& die Seele durch den Körper zu heilen."

Oscar Wilde

Positive achtsame Ernährungsumstellung
Nierenerkrankungen Ernährungsberatung
Verdauungstrakt Gastrointestinaltrakt
Ernährung für das Colon / Dickdarm
Magen Gaster Ernährung bei Magenerkrankungen

Ernährungsberatung zur Therapie

bei Erkrankungen, Beschwerden, Entzündungen, nach Operationen und mehr

Mit ärztlicher Notwendigkeitsbescheinigung

--> im Vorfeld bei Ihrer Kasse mit dem Kostenvoranschlag einreichen, im Vorfeld Erstattung beantragen.

 

Persönlich auf dich zugeschnitten - Einzelgespräch

60 Min. - 140 € (auch online)

Dauer individuell nach Bedarf.

Erstgespräch: ca. 90 Min. - ca. 210 € /

Folgeberatung/en: ca. 60 Min.

pro angefangene 15 Min. mit 35 €.

Kommen Sie gerne auch als Paar oder Gruppe zu mir in die Beratung. Sprechen Sie mich gerne an.

 

Hausbesuche sind in Ausnahmefällen nach Absprache bei gesundheitlichen Einschränkungen möglich. Der Fahrtkostenpreis richtet sich nach dem Honorar der Ernährungsberatung, abhängig von der Dauer der Fahrt.

Just Be

Zertifizierte durch Krankenkassen zuschussfähige Ernährungs-Präventions-Kurse

Bis zu 2 Ernährungspräventionskurse sind pro Jahr zuschussfähig.

Ohne ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung

Zertifizierte präventive Ernährungsberatung 

Persönlich auf dich zugeschnitten - Einzelgespräch

vor Ort in der Praxis oder Online.

Kursgebühr 135 Min. (315 €)

= 3 x 45 Min. Beratungszeit

 

Auch als reine Telefonberatungen deutschlandweit möglich (= digitales Angebot)

1:1 Ernährungsberatung Telefoncoaching bedarfs- und bedürfnisgerechte achtsame Ernährung

Kursnummer: KU-ER-ENMP36

Zertifizierte und zuschussfähige Kurse für individuelle Ernährungsberatung auch für Kinder (6-12 Jahre) und Jugendliche (13-17 Jahre)!

Zertifizierte Präventionsgruppenkurse 

6 - 15 Teilnehmer, insgesamt 6 h Beratung!

Kursgebühr (250 €) (mehr erfahren) 

MEINE Ernährungsberatung für mehr 

 

Wohlbefinden

Erhalte ich einen Kostenzuschuss durch meine Krankenkasse?

Die Praxis für Ganzheitliche Ernährungsberatung Sarah Mörstedt erfüllt die von gesetzlichen Krankenkassen geforderten Qualitätskriterien, wir zum Beispiel einen qualifizierten Beruf inkl. Fortbildung durch das VDD-Fortbildungszertifikat. Fragen Sie im ersten Schritt bei Ihrer Kasse nach, diese kann Ihnen genauere Informationen abgeben zum Umfang der Erstattung und zur Höhe der Erstattung.

Präventiver Bereich ohne ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung: § 20 SGBV

Ernährungsberatung durch qualifizierte Anbieter ist erstattungsfähig. Die Praxis für Ganzheitliche Ernährungsberatung Sarah Mörstedt erfüllt die von gesetzlichen Krankenkassen geforderten Qualitätskriterien. Die gesetzlichen & privaten Kassen unterstützen im Sinne des Präventionsstärkungsgesetzes (mehr erfahren) präventive Kurse / individuelle Ernährungsberatungen mit einem je nach Kasse variierenden Kostenzuschuss. Grundlage hierfür sind ein Fortbildungszertifikat sowie durch die Zentrale Prüfstelle für Prävention zertifizierte Kurse. Hier können Sie mehr erfahren über mein Angebot an zertifizierten Präventionskursen (individuelle Beratung UND Gruppenkurse).

Die Beihilfe kann Präventionsmaßnahmen leider nicht bezuschussen, sie bezuschusst jedoch ernährungstherapeutische Beratung auf eine ärztliche Anordnung (s.u.).

Therapeutischer Bereich mit ärztlicher Notwendigkeitsbescheinigung: § 43 SGBV

Ernährungstherapie Anspruch – Bitte eine Kostenerstattung vor der ersten Beratung bei Ihrer Krankenkasse beantragen

Generell ist ein Zuschuss für Ernährungstherapie, also die Bezuschussung durch Krankenkassen eine Kann-Leistung. Die meisten Kassen jedoch, gewähren diesen Zuschuss. Der Gesetzgeber hat im § 43 Abs. 1 Nr. 2 SGB V die Rechtsgrundlage für die Förderung und Durchführung von Patientenschulungen zu Lasten der Krankenkassen im Rahmen der ergänzenden Leistungen zur Rehabilitation geschaffen. Danach kann die Krankenkasse bei Bedarf Patientenschulungen für chronisch Kranke erbringen. Gesetzliche Regularien – Rahmenbedingungen Empfehlungen für Ernährungstherapie: Mehr zu den gemeinsamen Empfehlungen zur Förderung und Durchführung von Patientenschulungen auf der Grundlage von § 43 Abs. 1 Nr. 2 SGB V (mehr erfahren zu Patientenschulungen)

Manche Kassen können die Beratung nur einmalig bei gleicher oder ähnlicher Diagnose bezuschussen. Andere dagegen jährlich. Einige Kassen gewähren ihren Versicherten jährlich eine ernährungstherapeutische Beratung mit Zuschuss bei gleicher Diagnose, andere hingegen gewähren die jährliche ernährungstherapeutische Beratung aufgrund einer neuen Diagnose, und wiederum andere Kassen unterstützen eine Ernährungstherapie generell nur alle 2 Jahre. Fragen Sie gerne Ihre Kasse, sie kann Einzelfallentscheidungen treffen und Sie über Ihre Möglichkeiten informieren. Falls Sie 2 unterschiedliche Erkrankungen haben, wie beispielsweise Adipositas und Diabetes Mellitus, können Sie sich einmal ein Rezept für Adipositas ausstellen lassen nach Beendigung der Ernährungstherapie gegen Adipositas etwas später noch ein Rezept für eine ernährungstherapeutische Beratung gegen Diabetes mellitus ausstellen lassen und eine Kostenerstattung bei Ihrer Kasse erfragen, wenn Sie möchten.

 

Eine weitere Möglichkeit ist, bei einer gleichen Diagnose eine Ernährungstherapie zu erhalten, wenn zwischen der letzten Beratungseinheit und der ersten Beratungseinheit des Folgerezepts mind. 12 Monate liegen. Dies ist jedoch von Kasse zu Kasse unterschiedlich.

Bezuschussung bitte vorher beantragen:

Die Investition für die Beratung kann von gesetzlichen & privaten Krankenkassen erstattet werden (Teil- oder Vollerstattung), wenn eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung vorliegt. Krankenkassen können hierzu auch Einzelfallentscheidungen treffen und einen höheren Betrag bezuschussen, wenn sie dies möchten. Dies liegt im Ermessen der Kasse.

Wie hoch fällt die Kostenerstattung für mich aus?

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Höhe der Erstattung von jeder Krankenkasse selbst festlegt wird & sich der Erstattungsbetrag von Kasse zu Kasse unterscheidet. Fragen Sie im ersten Schritt bei Ihrer Kasse nach, diese kann Ihnen genaueres zur Höhe der Erstattung mitteilen. Hierauf haben wir keinen Einfluss & die Kostenerstattung ist durch Sie selbst vorzunehmen. Den genauen Betrag erfragen Sie bitte direkt bei Ihrer Krankenkasse, da die Beträge von Kasse zu Kasse variieren. Sie erhalten dabei Auskunft wie hoch die Erstattung für die Beratung in Ihrem Fall ausfällt. 

Gesetzliche Krankenkassen:  Die Beratungsleistungen werden von gesetzlichen Krankenkassen anerkannt, was die Grundlage für eine mögliche Erstattung darstellt.

Private Krankenkassen: Die Kostenübernahme ist abhängig von Ihrer Tarifvereinbarung. Von einer Kostenübernahme, -beteiligung können Sie nicht automatisch ausgehen. 

Beihilfe: Die Kosten für eine ärztlich verordnete Ernährungstherapie sind beihilfefähig. Erfragen Sie gerne die Höhe des Zuschusses bei Ihrer Beilhilfe. Die jeweiligen Höchstbeträge finden Sie im Heilbehandlungsverzeichnis des jeweiligen Bundeslandes. Für Baden Württemberg gilt dieses (= Anlage 9 und 10 zur Bundesbeihilfeverordnung). Es ist jeweils aktuell auf unserer Homepage veröffentlicht. Ernährungstherapie finden Sie unter Nr. 66 ff. (Stand 10/2024).

Die Beihilfe bezuschusst die ernährungstherapeutische Beratung seit 1.4.2024 mit 38,70 Euro je 30 Min. Einzelbehandlung.

Mögliche Erstattungshöhe bei Krankenkassen für Ernährungstherapeutische Beratung (§ 43 SGBV)

Dient der Orientierung keine Gewähr auf Aktualität, kein Anspruch auf Vollständigkeit und Korrektheit (Stand 8,2023)

  • Die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich in der Regel an den Kosten für ca. 5 - 6 Beratungstermine (oder auch mehr sind möglich). 

  • IKK Südwest bezahlt max. 500 Euro insgesamt

  • Die BKK Deutsche Bank AG bezuschusst max. 379 Euro

  • Die Betriebskrankenkassen wie z. Bsp. die Bosch BKK, Salus BKK, BMW BKK, BKK ProVita oder die BKK Mobil Oil erstatten (ca. max. 300 €). Die BKK ProVita und die Bosch BKK erstatten aktuell ca. 60 € für jeweils fünf Beratungstermin (= ca. 300 Euro). Die Salus BKK übernimmt maximal 50 € pro Sitzung für insgesamt sechs Beratungseinheiten pro Kalenderjahr (insgesamt 300 €), BKK VBU (max. 400 €), Karl Mayer Betriebskrankenkasse (max. 300 €), Energie BKK (max. 300 €), 

  • Die IKK classic erstattet die Kosten für eine individuelle Ernährungsberatung bis zu einem Höchstbetrag von 200 €.

  • Für AOK Versicherte: 210 € Gesamtzuschuss in Baden Württemberg sind möglich. Die Kostenübernahme der AOK wird je nach Region unterschiedlich gehandhabt. AOK Niedersachsen mit max. 300 Euro / Jahr. Die AOK Bremen/Bremerhaven bezuschusst 6 x 140 Euro insgesamt (840 Euro insgesamt) für Ernährungstherapie.

  • Die Ersatzkassen wie z. Bsp. die Techniker Krankenkasse, Barmer, DAK, HEK und HKK erstatten ca. 40-45 € für die Erstberatung und jeweils ca. 30 € für insgesamt vier Folgeberatungen. Dies ergibt einen Gesamtzuschuss von jeweils ca. 160 - 165 Euro bei diesen genannten Kassen.

  • ​Falls Ihre Kasse eigene Ernährungsberater hat und externe Berater ungern bezuschussen möchte, könnten Sie nach Ihrem Wunsch- und Wahlrecht argumentieren, weshalb Sie einen externen Berater wünschen. Gründe hierfür könnten zum Beispiel sein: Die Beratungsmethode ganzheitlicher Ansatz sagt Ihnen zu, die Nähe zum Wohnort, Fachexpertise oder Sympathie. Es steht Ihnen natürlich frei zu welchem Berater Sie gehen möchten. Als Selbstzahler können Sie auch direkt meine Beratungsleistung in Anspruch nehmen.

  • Die AOK BW bietet dagegen beispielsweise kostenlos für Ihre Mitglieder Ernährungsberatung - und -therapie an, kann jedoch auch externe Anbieter bezuschussen. Die AOK BW bezuschusst auch externe Berater für präventive Beratungen. Die AOK der Bundesländer außerhalb Baden Württembergs können auch die Therapie bezuschussen. Fragen Sie einfach direkt Ihre Kasse, sie hilft Ihnen hierzu sicher gerne weiter.

Erstattungshöhe bei Krankenkassen für Ernährungsberatung (§ 20 SGBV ohne ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung)

Sie können den gleichen Kurs jedes Jahr wiederholen, wenn Sie möchten...

  • Die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich in der Regel an 2 Präventionskursen pro Jahr 

  • Der Gesamtzuschuss ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich

  • für digitale Angebote gelten teilweise andere Zuschüsse (z. Bsp. Onlinekurs individuelle Telefonberatung).

 

Bitte beachten Sie, dass sich die Zuschusshöhe mit der Zeit auch ändern kann. Die nachfolgend aufgeführten Werte der Liste wurde im August 2023 nach den zu dem Zeitpunkt aktuellen Daten erstellt. Falls Ihre Krankenkasse hier nicht mit aufgeführt ist, fragen Sie gerne bei Ihrer Kasse nach, sie hilft Ihnen sicher gerne weiter. Gerne prüfen Sie bitte vorab die Aktualität der Zuschusshöhe, da Krankenkassen diese ändern können. Satzungsleistungen können jederzeit Änderungen unterliegen. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, bevor Sie Leistungen in Anspruch nehmen. Bei Präventionsleistungen sind gesetzliche Krankenkassen per Gesetz verpflichtet, zugelassene Maßnahmen zumindest bezuschussen. Anbei möchte ich Ihnen ein paar Beispiele für Erstattungsmöglichkeiten einiger Krankenkassen aufzeigen, Stand 08/2023. Ich kann Ihnen leider keine Gewähr auf Korrektheit und Aktualität abgeben. Bitte prüfen Sie die Leistungen selbst noch einmal nach. 

Die nachfolgende Tabelle dient der Orientierung, keine Gewähr auf Aktualität, kein Anspruch auf Vollständigkeit und Korrektheit. Stand, 08/2023

Medizinische Ernährungsberatung die wirt!

Auch Hippokrates wusste schon was uns gut tut (460 - 370 v. Chr.)

„Eure Nahrungsmittel sollen eure Heilmittel,

& eure Heilmittel sollen eure Nahrungsmittel sein.“

Positive achtsame Ernährungsumstellung
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