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Die Nährwertampel Nutri-Score
Kann die Ampel eine Unterstützung bei der gesundheitsförderlichen Auswahl von Lebensmitteln, Speisen und Getränken bieten?         
              

Die freiwillige Lebensmittelkennzeichnung[1] verpflichtet derzeit Lebensmittelhersteller leider nicht Produkte zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung erfolgt mit den Buchstaben (A bis E) und Farben, A= grün = „positiv bewertet“, E = rot = „negativ bewertet“ aufgrund mancher Inhaltsstoffe und Energie.

 

Positiv beim Nutri-Score („Nährwertpunktezahl“) bewertet werden Ballaststoffe, Proteine, Obst, Nüsse und Gemüse.

 

Negativ bewertet werden Lebensmittel mit einem hohen Gehalt an Zucker, Fett sowie gesättigte Fettsäuren, Kalorien und Salz. Die Ampel berücksichtigt in der Bewertung aktuell ungünstiger Weise nicht für die gesundheitliche Beurteilung relevante Angaben wie:

 

Den Verarbeitungsgrad eines Lebensmittels, die saisonale oder regionale Herkunft, BIO-Lebensmittel, sekundäre Pflanzenstoffe, Vitamine oder Omega-3-Fettsäuren, Zusätze wie Süß- und Farbstoffen oder Konservierungsmittel.

 

 

Achtung: Die Kennzeichnung kann irreführend sein:

 

Bei der abschließenden Berechnung des Nutri-Scores eines Lebensmittels, können leider positiv bewertete und negativ bewertete Zutaten miteinander verrechnet werden: Viel Zucker und Salz ergeben zunächst einen schlechten Wert, der dann jedoch, wenn Eiweiß oder Ballaststoffe hinzukommen, optimiert werden kann. Die ungünstig bewerteten Zutaten sind jedoch immer noch enthalten.

 

Diese Vorgehensweise kann bei manchen Produkten leider zu großer Verwirrung der Verbraucher*innen führen und auch von Lebensmittelherstellern gezielt ausgenutzt und damit getrickst werden. Falls Sie möchten, sehen Sie sich weiterhin die Nährwertangaben pro 100 g eines Lebensmittels an und prüfen Sie die Zutatenverzeichnisse von Lebensmitteln. Dann erhalten Sie weitere für Sie hilfreiche Angaben zur Beurteilung des jeweiligen Lebensmittels.

Zukünftig sollen die Bewertungen für einige Zutaten geändert werden, um Verbrauchern und Verbraucherinnen eine noch bessere Hilfestellung bieten zu können.

 

Beispiele für Produktkennzeichnungen, die Verwirrung stiften können:

 

  • Olivenöl erhält aufgrund des Energiegehalts ein E.

  • Ein reiner Naturjoghurt (ohne Zutatenliste, ohne Zusätze) erhält ein B, ein Joghurt, bei dem an 2. Stelle im Zutatenverzeichnis Zucker steht, darüber hinaus noch Cerealien (Getreide und Nüsse enthält) erhält ebenfalls ein B.

  • Toastbrot in einer „Vollkornvariante“ kann mit B gekennzeichnet sein, gleichzeitig habe ich ein Toastbrot im Handel gesehen, dass mit A gekennzeichnet wurde, obwohl „ohne Vollkornanteil“.

  • Eine TK—Fertigpizza wird mit „B“ gekennzeichnet, obwohl es sich um ein nicht gesundheitsförderliches Produkt handelt, wenn man sich die Zutatenliste und Nährwertangaben ansieht.

  • Ein Bio-Apfelsaft erhält z. Bsp. ein gelbes C und eine Cola light ein grünes B.

  • Gekühlte Caffe Latte-Produkte können z. Bsp. trotz hohen Zuckergehalts mit einem B gekennzeichnet sein.

 

 

Tipp:

Der alleinige Blick auf die Ampel genügt leider nicht, ein Lebensmittel zu bewerten, kann aber eine erste Orientierung bieten.

Wie empfinden Sie die genannten Kennzeichnungen?

 

Nur, weil ein Lebensmittel beim Nutri-Score „grün“ gekennzeichnet ist, muss es noch lange nicht empfehlenswert sein.

 

Es kann immer noch hochverarbeitet und reich an Zusatzstoffen (Farbstoffe, Süßstoffe etc.) oder Aromen sein.

Die grüne Bewertung beschreibt lediglich,

dass die Bewertung für das Lebensmittel in der abschließenden Bewertung, nach gegenseitigem Aufwiegen von positiv und negativ bewerteten Zutaten, das jeweilige Ergebnis erhalten hat.

 

[1] https://w.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/lebensmittel-kennzeichnung/freiwillige-angaben-und-label/nutri-score/nutri-score_node.html, Zugriff am 23.7.22.

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Hippokrates (460 - 370 v. Chr.)

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