Die Berufsbezeichnung ist gesetzlich geschützt und darf nur mit Erlaubnis geführt werden. Es ist eine dreijährige Ausbildung an einer staatlich anerkannten Schule und wird mit einer Examensprüfung abgeschlossen. Diätassistent/in ist der einzige Heilberuf im Thema Ernährung & Diätetik mit theoretischen und praktischen (Nahrungszubereitung) Kenntnissen & somit gesetzlich geschützt. Der Tätigkeitsbereich ist sehr vielfältig: Einzelberatungen, Gruppenschulungen, Kochkurse, Betriebliche Gesundheitsförderung (BGM), Berechnung & Erstellen von Speiseplänen für Kliniken, Rehabilitationseinrichtungen etc., konzipieren von individuellen Tagespläne für Patienten, Nährwertanalysen (Berechnungen von Ernährungsprotokollen) oder in der Wissenschaft - in der Lebensmittelindustrie beispielsweise. Diätassistenten & Diätassistentinnen verfügen über fundiertes medizinisches Fachwissen und arbeiten nur unter gesicherten aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Produktneutralität & eine werbefreie Beratung sind selbstverständlich.
Diätassistenzausbildung an Berufsfachschulen in Deutschland
Es gibt insgesamt 42 Diätschulen in Deutschland (Stand 2017) die in der dreijährigen schulischen Ausbildung Diätassistenten ausbilden (VDD – Ausbildung an Schulen, 2016). „Diätassistenten gehören zu den bundesrechtlich geregelten, nichtärztlichen Heilberufen (auch Gesundheitsfachberuf, Medizinalfachberuf), d.h. der Gesetzgeber hat auf Grundlage des Artikel 74, Nr. 19 des Grundgesetzes die Gesetzgebungskompetenz“ (VDD – Ausbildung an Schulen, 2016).
Der Beruf ist gesetzlich im Diätassistentinnengesetz von 1994 geregelt. Die staatlich anerkannte bestandene Ausbildung führt zur Berufszulassung „Diätassistentin / Diätassistent“. 4.450 Stunden umfasst die Ausbildung insgesamt, mit 3.050 theoretischem und 1.400 Stunden praktischem Unterricht (DiätAssG, 1994, § 4, S. 5). Das Fach Diätetik ist das Kernfach und enthält 1000 Unterrichtsstunden. „Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, im Benehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates in einer Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Diätassistenten die Mindestanforderungen an die Ausbildung, das Nähere über die staatliche Prüfung und die Urkunde für die Erlaubnis nach § 1 zu regeln“ (DiätAssG, 1994, § 8, Abs. 1, S. 5). Die Ausbildung ist weder dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) noch der Hochschulausbildung zuzuordnen. Die Ausbildung der Diätassistenten ist in der Diätassistenten Ausbildungs- und Prüfungsverordnung geregelt (DiätAss APrV). Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung sind die physische und psychische Eignung für die Ausübung des Berufes und ein mittlerer Bildungsabschluss (Sekundarstufe II). Die Ausbildung endet nach dreijähriger Dauer mit einer mündlichen, schriftlichen und praktischen staatlichen Prüfung (DiätAssG, 1994, S 1ff.). Nach der erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung stehen zahlreiche Fort- und Weiterbildungsangebote zur Verfügung.
Akademisierung der Diätassistenz in Deutschland
Aktuell ist es aufgrund gesetzlicher Grundlagen nicht möglich eine grundständige akademische Ausbildung in der Diätassistenz zu absolvieren. Momentan gibt es nur zwei Akademisierungskonzepte in Deutschland. Seit März 2014 den additven auf zwei Jahre verkürzten Bachelorstudiengang in Diätetik – aufbauend nach abgeschlossener Berufsausbilung in Neubrandenburg. Das Studium ermöglicht eine weitere akademische Karriere anzustreben oder im Ausland tätig zu werden. An der Hochschule Fulda wird die Diätassistentenausbildung direkt mit dem Bachelorstudium in Diätetik verknüpft (dualer Studiengang). Allerdings sind beide Studiengänge nur mit Hochschulzugangsberechtigung möglich. (Buchholz, 2015, S. 1–5)
Andere Studiengänge mit dem Fach Ernährung o. Diätetik, sind grundsätzlich von der Ausbildung der Diätassistenz zu unterscheiden, da in den Studiengängen die koch- und küchentechnische Praxis und die diätetische Zubereitungen grundlegend fehlen. Hierin haben Diätassistentinnen gegenüber Absolventinnen von ernährungsbezogenen Studiengängen einen Vorteil, wodurch sich weitere Berufsfelder eröffnen (z. B. Diätküchen). Aktuelle Bachelorstudiengänge mit dem Fach Ernährung o. Diätetik in Baden Württemberg sind: Ernährungsmanagement und Diätetik / Ernährungswissenschaft - Universität Hohenheim, Bewegung und Ernährung - Pädagogische Hochschule Weingarten und der Studiengang Lebensmittel, Ernährung, Hygiene - Hochschule Albstadt-Sigmaringen.
Berufsverband für Diätassistenz (VDD) - Strukturen
Der VDD wurde 1957 gegründet und ist die einzige berufsständische Vertretung der Diätassistenten mit ca. 4.500 Mitgliedern. Der VDD setzt sich für alle berufspolitischen Themen ein, bietet Fort- und Weiterbildung für Diätassistentinnen und Diätassistenten an und entwickelt Qualitätsstandards oder Leitlinien in der Diättherapie und Ernährungsberatung um die wichtigsten Aufgaben zu nennen (VDD, 2016, Berufsbild).
VDD – Projekt: Einführung einer Modellklausel in das Berufsgesetz der Diätassistentin/des Diätassistenten
Seit Mai 2008 versucht der VDD mit dem Projekt - Einführung einer Modellklausel in das Berufsgesetz der Diätassistentin/des Diätassistenten das BMG davon zu überzeugen die Einführung der Modellklausel in das DiätAssG von 1994 vorzuschlagen.
Der VDD setzt sich für die europaweite Anerkennung des Ausbildungsberufes ein, damit ein Austausch im Bereich Diätetik für Deutschland möglich werden kann, da momentan Studenten und Lehrkräfte an europäischen Plattformen nur eingeschränkt teilnehmen können. Ein weiterer Punkt ist, dass aktuell Fördergelder nicht gewonnen werden können. Die Einführung der Modellklausel in das Diätassistentengesetz ermöglicht, Diätassistenten an Hochschulen auszubilden und so international berufsfähig werden zu können (VDD, 2016, Projekt Akademisierung). Die Gesetzesänderung kann nur im Bundestag verabschiedet werden und ist daher mit einem hohen finanziellen und zeitlichen Aufwand verbunden. Daher wurde die Arbeitsgemeinschaft ARGE Akademisierung zusammen mit anderen Verbänden bundesrechtlich geregelter Fachberufe gegründet, die es ermöglicht, ressourcenschonend zu arbeiten und Synergien zu nutzen (VDD, 2016, Projekt Akademisierung).
Im Jahr 2008 wurden bei der Einführung der Modellklausel für die Ergotherapie, Physiotherapie und Logopädie und die Hebammen die Diätassistenten ohne Angabe von Gründen nicht berücksichtigt, obwohl sie die gleichen Voraussetzungen wie die oben genannten Berufe vorweisen (BGBl, 2009, Teil I Nr. 64). Die Einführung der Modellklausel wird von den Ergebnissen der Evaluation der Modellklausel der Ergotherapie, Physiotherapie und Logopädie abhängen und davon, ob es dem VDD gelingt, das BMG zu überzeugen, dass die Modellklausel auch für Diätassistenten unumgänglich ist. „Bis zur gesetzlich verpflichtenden Evaluation der Modellklausel bei den o.g. Berufen, die verpflichtend bis 2016 vorliegen musste und deren Begutachtung durch das BMG, war es aussichtslos die Modellklausel für Diätassistenten politisch intensiver anzugehen“, so Dr. Daniel Buchholz, delegierter des VDD für EFAD (europäischer Dachverband - European Federation of the Associations of Dietitians).
VDD – Projekt: Einführung einer Modellklausel in das Berufsgesetz der Diätassistentin/des Diätassistenten
Seit Mai 2008 versucht der VDD mit dem Projekt - Einführung einer Modellklausel in das Berufsgesetz der Diätassistentin/des Diätassistenten das BMG davon zu überzeugen die Einführung der Modellklausel in das DiätAssG von 1994 vorzuschlagen.
Der VDD setzt sich für die europaweite Anerkennung des Ausbildungsberufes ein, damit ein Austausch im Bereich Diätetik für Deutschland möglich werden kann, da momentan Studenten und Lehrkräfte an europäischen Plattformen nur eingeschränkt teilnehmen können. Ein weiterer Punkt ist, dass aktuell Fördergelder nicht gewonnen werden können. Die Einführung der Modellklausel in das Diätassistentengesetz ermöglicht, Diätassistenten an Hochschulen auszubilden und so international berufsfähig werden zu können (VDD, 2016, Projekt Akademisierung). Die Gesetzesänderung kann nur im Bundestag verabschiedet werden und ist daher mit einem hohen finanziellen und zeitlichen Aufwand verbunden. Daher wurde die Arbeitsgemeinschaft ARGE Akademisierung zusammen mit anderen Verbänden bundesrechtlich geregelter Fachberufe gegründet, die es ermöglicht, ressourcenschonend zu arbeiten und Synergien zu nutzen (VDD, 2016, Projekt Akademisierung).
Im Jahr 2008 wurden bei der Einführung der Modellklausel für die Ergotherapie, Physiotherapie und Logopädie und die Hebammen die Diätassistenten ohne Angabe von Gründen nicht berücksichtigt, obwohl sie die gleichen Voraussetzungen wie die oben genannten Berufe vorweisen (BGBl, 2009, Teil I Nr. 64). Die Einführung der Modellklausel wird von den Ergebnissen der Evaluation der Modellklausel der Ergotherapie, Physiotherapie und Logopädie abhängen und davon, ob es dem VDD gelingt, das BMG zu überzeugen, dass die Modellklausel auch für Diätassistenten unumgänglich ist. „Bis zur gesetzlich verpflichtenden Evaluation der Modellklausel bei den o.g. Berufen, die verpflichtend bis 2016 vorliegen musste und deren Begutachtung durch das BMG, war es aussichtslos die Modellklausel für Diätassistenten politisch intensiver anzugehen“, so Dr. Daniel Buchholz, delegierter des VDD für EFAD (europäischer Dachverband - European Federation of the Associations of Dietitians).
Resumee
Die langsam einsetzende Akademisierung der Diätetik in Deutschland ist eine Chance für die Verbesserung der Patientenversorgung, sowie die Grundlage für europäischen und internationalen Austausch von Studierenden und Lehrenden. Durch die aktuelle Gesetzeslage – dem Fehlen der Modellklausel im Diätassistentinnengesetz – stehen auch die Hochschulen vor einer schwierigen Aufgabe. Sie müssen drei Lehr- und Lernorte berücksichtigen: Die Schule, die Hochschule und die Praxis. Ein weiterer Nachteil für interessierte mögliche Teilnehmer ist, dass die Ausbildungszeit durch die aktuelle Gesetzeslage verlängert wird (4,5 – 5 Jahre anstatt 3 – 3,5 Jahre). Die Fall – Analyse die Wichtigkeit der Gesetzesänderung auf, um endlich eine grundständig akademische Ausbildung der Diätassistenz zuzulassen.
Ausblick
Der VDD kann erst wieder aktiv werden, wenn das BMG in diesem Jahr seine Empfehlung für die Verlängerung oder Verstetigung oder aber das Streichen der Modellklausel empfiehlt. Der VDD hofft, dass das BMG nicht nur die Verstetigung sondern die Ausweitung der Modellklausel empfiehlt.
Leider ist es aber keineswegs sicher,
dass die Modellklausel für die Diätassistenten kommen wird.
Herzliche Grüße
Sarah Mörstedt
Gesundheitspädagogin B.A. - Health Care Education -
Diätassistentin mit VDD - Fortbildungszertifikat
Kursleiterin DGE- Gewichtsreduktions - Programm Ich nehme ab.
Praxis für Ganzheitliche Ernährungsberatung & Ernährungstherapie in Schorndorf